Die Lageeinteilung erfolgt in drei Kategorien: einfache, mittlere und gute Wohnlage.
Die Wohnlageeinstufung einer Adresse spiegelt die Wertigkeit der Lagegegebenheiten des weiteren Wohnumfeldes im Vergleich zu anderen Adressen im gesamten Berliner Stadtgebiet wider.
Die Wohnlage wurde flächendeckend für die gesamte Stadt Berlin aktualisiert. Die Wohnlageeinstufung beruht dabei auf einem nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Wohnlageermittlungsmodell. Dabei wurden umfangreiche statistische Indikatoren aufbereitet, in einem Datenmodell verarbeitet, geprüft und plausibilisiert. Auf dieser Grundlage erfolgte dann die Wohnlageeinstufung.
Bei den Indikatoren handelt es sich um den Bodenrichtwert, den Statusindex aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung, das Grünvolumen, die Entfernung zu Zentren und Subzentren, die Verkehrslärmbelastung, die Kriminalitätsstatistik (Anzahl bestimmter Straftaten), die Lage in einem Milieuschutzgebiet, die Entfernung zu Regional-, U- & S-Bahn sowie die Grünversorgung. Je nach Ausprägung der einzelnen Indikatoren erfolgt die Einstufung der Wohnlage.
Die Wohnlagenkarte für Berlin gibt einen groben Überblick über die Verteilung der Wohnlagen im gesamten Stadtgebiet. Zugunsten einer übersichtlichen graphischen Darstellung werden in der Wohnlagenkarte Gebiete mit überwiegend einfacher, mittlerer oder guter Wohnlage abgebildet. In diesen Gebieten können Adressen verschiedener Wohnlagen vorhanden sein.
Grundsätzlich gilt für alle Wohnlagen:
Die Wohnlagebewertung soll gebietsprägend sein. Sie bezieht sich auf das weitere Wohnumfeld. Es kann dabei zu Abweichungen bei Einzelbewertungen von Gebäuden/Wohnanlagen oder bei der Bewertung von Gebietsgrenzen kommen.
Die eindeutige Wohnlagezuordnung ergibt sich allein aus dem »Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2026«. Die nach Straßennamen in alphabetischer Reihenfolge geordnete Übersicht ist im Amtsblatt vom 28.05.2026 veröffentlicht. Darüber hinaus lässt sich die Wohnlage über den Abfrage-Service ermitteln.
Die Kennzeichnungen >>O<< für die ehemaligen östlichen Bezirke und West-Staaken sowie >>W<< für die ehemaligen westlichen Bezirke (ohne West-Staaken) ermöglicht für die 1973 bis 1990 bezugsfertigen Wohnungen die Zuordnung der Adresse zu den entsprechend anzuwendenden Mietspiegeltabellen.
Ihr Bezirksamt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen können Auskunft über die genaue Zuordnung geben.