Geltungsbereich dieses Mietspiegels
Dieser Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Berlin, die bis zum 31. Dezember 2024 bezugsfertig geworden sind.
Der Mietspiegel gilt nicht für:
- Selbstgenutztes Wohneigentum,
- Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern,
- Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2025 bezugsfertig geworden sind,
- preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen,
- Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung.
- Wohnungen, bei denen die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist (z.B. öffentlich geförderte Wohnungen).
Die Mieten (ortsübliche Vergleichsmieten) werden in drei Mietspiegeltabellen (PDF) ausgewiesen – getrennt nach den drei Wohnlagen.
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Mietspiegeltabelle 2026
PDF-Dokument (2 MB) – Stand: Mai 2026
Für Wohnungsbestände, die zwischen 1973 und 1990 (einschließlich Wendewohnungen) bezugsfertig geworden sind, werden die Mieten aufgrund der unterschiedlichen Wohnungs- und Mietpreisstrukturen getrennt in den drei Mietspiegeltabellen ausgewiesen:
Für die im ehemaligen Ostteil Berlins liegenden Bezirke (nachfolgend genannt: »östliche Bezirke – Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform und West-Staaken – Zuordnung West-Staakens basiert auf dem Gebietsstand 02.10.1990 – einschließlich Wendewohnungen«) sind die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« maßgeblich. Für die im ehemaligen Westteil Berlins liegenden Bezirke (nachfolgend genannt: »westliche Bezirke – Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform – ohne West-Staaken«) sind die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« maßgeblich.
Diese Zuordnung ist auch nach Bildung der Bezirke ab 01. Januar 2001 noch maßgeblich für den Geltungsbereich der entsprechenden Baualtersklassen/Bezugsfertigkeit von 1973 bis 1990 das heißt, z.B.:
Für den Bezirk Mitte gelten:
- im Gebiet des im Ostteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Mitte die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« der Mietspiegeltabellen,
- im Gebiet der im Westteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirke Tiergarten und Wedding die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« der Mietspiegeltabelle;
Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelten:
- im Gebiet des im Ostteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Friedrichshain die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« der Mietspiegeltabellen,
- im Gebiet des im Westteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Kreuzberg die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« der Mietspiegeltabellen.
Zu den ehemaligen östlichen Bezirken von Berlin gehören:
Friedrichshain, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Pankow, Prenzlauer Berg, Treptow und Weißensee.
Wohnungen in West-Staaken gehören zum Geltungsbereich der Mietspiegeltabellen für die früheren östlichen Bezirke.
Zu den ehemaligen westlichen Bezirken von Berlin gehören:
Charlottenburg, Kreuzberg, Neukölln, Reinickendorf, Schöneberg, Spandau (ohne West-Staaken), Steglitz, Tempelhof, Tiergarten, Wedding, Wilmersdorf und Zehlendorf.
Die genaue Wohnlagezuordnung liefert Ihnen der Abfrageservice auf Basis der Daten aus dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2026.
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