Geltungsbereich dieses Mietspiegels

Dieser Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Berlin, die bis zum 31. Dezember 2022 bezugsfertig geworden sind.

Der Mietspiegel gilt nicht für:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum,
  • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern,
  • Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2023 bezugsfertig geworden sind,
  • preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen,
  • Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung.
  • Wohnungen, bei denen die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist (z.B. öffentlich geförderte Wohnungen).

Die Mieten (ortsübliche Vergleichsmieten) werden in drei Mietspiegeltabellen (PDF) ausgewiesen – getrennt nach den drei Wohnlagen.

  • Mietspiegeltabelle 2024

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Für Wohnungsbestände, die zwischen 1973 und 1990 (einschließlich Wendewohnungen – im Sinne dieses Mietspiegels sind das Wohnungen, die mit »DDR-Mitteln« anfinanziert wurden und deren Baubeginn vor dem 03.10.1990 lag, die aber erst danach fertiggestellt wurden; für diese Wohnungen galten z.B. auch die Regelungen aus dem Mietenüberleitungsgesetz) bezugsfertig geworden sind, werden die Mieten aufgrund der noch unterschiedlichen Wohnungs- und Mietpreisstrukturen noch weiterhin getrennt in den drei Mietspiegeltabellen ausgewiesen:

Für die im ehemaligen Ostteil Berlins liegenden Bezirke (nachfolgend genannt: »östliche Bezirke – Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform und West-Staaken – Zuordnung West-Staakens basiert auf dem Gebietsstand 02.10.1990 – einschließlich Wendewohnungen«) sind die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« maßgeblich. Für die im ehemaligen Westteil Berlins liegenden Bezirke (nachfolgend genannt: »westliche Bezirke – Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform – ohne West-Staaken«) sind die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« maßgeblich.

Diese Zuordnung (Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform) ist auch nach Bildung der neuen Bezirke ab 01. Januar 2001 noch maßgeblich für den Geltungsbereich der entsprechenden Baualtersklassen/Bezugsfertigkeit von 1973 bis 1990 das heißt, z.B.:

Für den Bezirk Mitte gelten:

  • im Gebiet des im Ostteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Mitte die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« der Mietspiegeltabellen,
  • im Gebiet der im Westteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirke Tiergarten und Wedding die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« der Mietspiegeltabelle;

Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelten:

  • im Gebiet des im Ostteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Friedrichshain die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« der Mietspiegeltabellen,
  • im Gebiet des im Westteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Kreuzberg die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« der Mietspiegeltabellen.

Zu den ehemaligen östlichen Bezirken von Berlin gehören:

Friedrichshain, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Pankow, Prenzlauer Berg, Treptow und Weißensee.

Wohnungen in West-Staaken gehören zum Geltungsbereich der Mietspiegeltabellen für die früheren östlichen Bezirke.

Zu den ehemaligen westlichen Bezirken von Berlin gehören:

Charlottenburg, Kreuzberg, Neukölln, Reinickendorf, Schöneberg, Spandau (ohne West-Staaken), Steglitz, Tempelhof, Tiergarten, Wedding, Wilmersdorf und Zehlendorf.

Die genaue Wohnlagezuordnung liefert Ihnen der Abfrageservice auf Basis der Daten aus dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2024.

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