Berliner Mietspiegel
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Erläuterungen zum Mietspiegel
Hier erhalten sie Erläuterungen zur Benutzung und Gliederung und zum Geltungsbereich des Mietspiegels, sowie zu den Wohnlagen und Lärmwerten. Weitere Informationen
Fragen und Antworten zum neuen Mietspiegel
Was ist ein Mietspiegel und wozu dient er?
Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete.
Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 558c Absatz 1 BGB) festgeschrieben. Grundlage für den Mietspiegel ist eine Aufstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete, also eine Mietenübersicht, die regelmäßig aktualisiert werden soll. Die Mieten werden im Mietspiegel nach den gesetzlich festgelegten Merkmalen (z.B. Größe, Ausstattung und Lage) vergleichbar gemacht. Die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Mietspiegel setzt dabei das bundeseinheitliche Mietrecht. Für die Datenerhebung zum Mietspiegel 2026 wurden nach den Vorgaben nur Mieten berücksichtigt, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und nicht einer Mietbindung unterliegen. Wohnungen in Ein- und Zwei-Familienhäusern und selbstgenutztes Wohneigentum werden nicht im Mietspiegel berücksichtigt.
Aus dem Mietspiegel lässt sich die maximal zulässige Nettokaltmiete bei Mieterhöhung für eine konkrete Wohnung ablesen und er hat auch Bedeutung bei Neuvermietung. Mieterinnen und Mieter erfahren aus dem Mietspiegel, ab welcher Höhe eine verlangte Miete überhöht ist und bis wohin sie hinzunehmen ist bzw. wie hoch eine Neuvermietungsmiete sein kann. Vermieterinnen und Vermietern bietet er eine Übersicht, bis zu welchem Betrag sie eine Miete erhöhen oder vereinbaren können. Er dient damit beiden Seiten gleichermaßen als Interessensausgleich.
Der Mietspiegel wird auch herangezogen für die Festlegung angemessener Mietobergrenzen für Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger.
Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?
Jede Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde, ist ein Mietspiegel.
Qualifizierte Mietspiegel müssen zusätzlich nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Die Mietspiegelverordnung der Bundesregierung hat genauere Vorgaben für die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln festgelegt. Diese wurden bei der Erstellung des Berliner Mietspiegels 2026 eingehalten. Er ist somit ein qualifizierter Mietspiegel, der zudem durch alle sechs in der Arbeitsgruppe Mietspiegel vertretenen Mieter- und Vermieterverbände anerkannt wurde.
Dem qualifizierten Mietspiegel kommt eine besondere Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der enthaltenen Daten zu; daher sind an ihn verschiedene Rechtsfolgen geknüpft:
- Grundsätzlich können Vermieterinnen und Vermieter bei einem Mieterhöhungsverlangen auch andere Begründungsmittel als einen Mietspiegel heranziehen, sich z.B. auf die Mieten von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen oder auf ein Mietengutachten stützen. Allerdings müssen sie aber in jedem Fall auf die Angaben aus dem Mietspiegel hinweisen, wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt. Mieterinnen und Mieter können sich so leicht über die Mietwerte informieren.
- Der qualifizierte Mietspiegel entfaltet im gerichtlichen Prozess eine Vermutungswirkung dahingehend, dass die aufgeführten Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben.
Im Zustimmungsverfahren bei einem Mieterhöhungsverlangen entscheiden abschließend die Gerichte über die Zugrundlegung des Mietspiegels zur Bestimmung der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Wie kann ich meine ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln?
Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich mithilfe der vorliegenden Broschüre in Verbindung mit dem im Amtsblatt sowie auf der Website des Berliner Mietspiegels veröffentlichten Straßenverzeichnis ermitteln. Darüber hinaus finden Sie auf der Website des Mietspiegels auch einen Abfrageservice, mit dem die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch online erfolgen kann.
Downloads Mietspiegel
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Berliner Mietspiegel 2026
PDF-Dokument (2 MB) – Stand: Mai 2026
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Mietspiegeltabelle 2026
PDF-Dokument (137 KB) – Stand: Mai 2026
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Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2026
Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.
PDF-Dokument (1 MB) – Stand: Mai 2026
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Wohnlagenkarte Berlin zum Mietspiegel 2026
PDF-Dokument (5 MB) – Stand: Mai 2026
Ausgewählte Rechtssprechung zum Mietspiegel
Die Sammlung beinhaltet nur eine Auswahl an Urteilen. Sie erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Aktualität der Angaben.
PDF-Dokument (234 KB) – Stand: Oktober 2025